Teilnahmebedingungen für Online-Gewinnspiele im CityPower-Netzwerk

 

§ 1    Gewinnspiel

Die Gewinnspiele des CityPower-Netzwerks werden von der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE), Ebertstraße 30, 45879 Gelsenkirchen durchgeführt. Alle am CityPower-Netzwerk beteiligten Energieanbieter (einzusehen unter www.citypower.de) dürfen diese Gewinnspiele bewerben. Die Teilnahme an den Gewinnspielen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen.

 

§ 2    Teilnahme

(1)    Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist bis zum 12.5.2024 ausschließlich über das Internet unter www.citypower.de/lp/online-gewinnspiel und gleichlautende Seiten der CityPower-Partnerunternehmen möglich.

(2)    Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem der Teilnehmer die Gewinnspielfrage beantwortet und in das Online-Teilnahmeformular seinen vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen), seine Anschrift und seine E-Mail-Adresse einträgt, durch das Setzen jeweils eines Häkchens die Kenntnisnahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen bestätigt und der Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen des Gewinnspiels zustimmt und anschließend auf „Jetzt teilnehmen“ klickt. Für eine rechtzeitige Teilnahme ist der elektronisch protokollierte Eingang des Teilnahmeformulars bei ELE/CityPower innerhalb der in Abs. (1) genannten Frist maßgeblich.

(3)    Zu einer Teilnahme berechtigt sind ausschließlich Personen, die zum Zeitpunkt des Gewinnspiel Kunde bei einem Energieversorger des CityPower-Netzwerks sind, nicht unmittelbar an der Planung oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind und die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind.

(4)    Die Gewinnspielteilnahme ist nur einmal pro Teilnahmeberechtigten möglich. Eine Mehrfachteilnahme erhöht nicht die Gewinnchance, da jeder Teilnahmeberechtigte nur einmal in die Verlosung aufgenommen wird.

(5)    ELE behält sich das Recht vor, Personen, die sich durch den Einsatz von Hilfsmitteln oder durch sonstige Manipulation der Chancengleichheit Vorteile verschaffen, bei der Teilnahme falsche Angaben machen oder in sonstiger Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen. ELE ist in derartigen Fällen berechtigt, den Gewinn – auch nachträglich – abzuerkennen oder zurückzufordern.

 

§ 3    Durchführung und Abwicklung

(1)    Die Auslosung der Gewinner erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung des Gewinnspiels. An der Verlosung nehmen alle Personen teil, die bis zum 12.5.2024 per Online-Teilnahmeformular an dem Gewinnspiel teilgenommen haben und zur Teilnahme an der Verlosung berechtigt sind.

(2)    Die Gewinner werden von ELE schriftlich über ihren Gewinn benachrichtigt und können überdies auf www.citypower.de namentlich genannt werden.

(3)    Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der ersten Benachrichtigung über den Gewinn erfolgen kann.

(4)    Der Gewinn kann hinsichtlich Farbe o. ä. von dem im Rahmen der Bewerbung des Gewinnspiels als Preis präsentierten Gegenstand abweichen.

(6)    Sofern es sich bei dem Gewinn um einen Sachpreis handelt, wird dieser von einem Dienstleister bzw. Paketdienst oder einem von diesem beauftragten Dritten an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich diese mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Ist eine Übergabe des Gewinns an den Gewinner nicht möglich und hat der Gewinner dies zu vertreten, so sind etwaig anfallende Kosten einer erneuten Versendung oder Anlieferung von diesem zu tragen.

(7)    Sofern es sich bei dem Gewinn um eine Reise handelt, erfolgt die Abwicklung im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem mit der Durchführung beauftragten Reiseveranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise durch den Gewinner nicht zu dem mit dem Reiseveranstalter abgestimmten Termin bzw. im vorgegebenen Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.

Mit Bestätigung der Reise unterliegt diese den Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.

Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).

(7)    ELE behält sich das Recht vor, die Gewinner zu einer fotografischen Dokumentation der Einlösung der Gewinne (z. B. Reisen) aufzufordern. In einem solchen Fall räumt der Gewinner der ELE an dem übermittelten Fotomaterial ein unentgeltliches, nichtausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes sowie übertragbares Nutzungsrecht ein. ELE ist zudem berechtigt, im Rahmen der Online- und Print-Veröffentlichung den Namen und Kommentare des Teilnehmers zum Bild zu veröffentlichen. Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen und Übersenden eines oder mehrerer Fotos gewährleistet und garantiert der Gewinner, dass er Inhaber sämtlicher Rechte an den eingereichten Fotos ist.

(8)    Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich.

(9)    Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

(10)  Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§ 4    Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

ELE behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße und chancengleiche Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann ELE von dieser Person den ihr hierdurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

§ 5    Haftung

(1)    Mit Aushändigung des Gewinns geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über und ELE wird von jeglicher diesbezüglicher Haftung frei.

(2)    ELE tritt im Zeitpunkt des Gefahrübergangs alle Gewährleistungsrechte an den jeweiligen Gewinner ab und haftet nicht für Mängel an dem verlosten Gewinn. ELE wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. §§ 521 und 523f. BGB bleiben unberührt.

(3)    Bei Reisegewinnen haftet ELE ferner nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.

 

§ 6    Sonstiges

(1)    Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.

(2)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.